Verbraucherinsolvenz |
Schuldnerberatung vom Rechtsanwalt - Verbraucherinsolvenz
"Geeignete Stelle" gemäß § 305 InsO für Verbraucherinsolvenzverfahren
Wer sich für eine Insolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.
Zum Thema:
Neu: Ab dem 01.10.2020 sollen alle Insolvenzverfahren pauschal von 6 auf 3 Jahre verkürzt werden Bislang musste man für eine Verkürzung auf 3 Jahre 35 % der Schulden befriedigen.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen kostenlosen Beratungstermin unter Tel.: 07151 / 60 61 02 |
Königstr. 26, 70173 Stuttgart
Max-Eyth-Str. 8, 71332 Waiblingen
Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe
Das Problem: Überschuldung
In Deutschland sind ca. 3 Mio. Haushalte von Überschuldung betroffen. Die Liste der Gründe, wie es zur Überschuldung kommen kann, ist lang:
Corona, Arbeitslosigkeit, Scheidung, verführerische Waren und Kredite, etc. .
Die Lösung:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Beratung
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (Verhandlungsphase)
Nach dem Willen des Gesetzgebers muss zunächst versucht werden, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Hierbei bieten wir Einmalzahlungen (z.B. 15%) oder Raten (z.B. 35% der Schuldensumme über 5 Jahre) an.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Stimmen mehr als 50% der Gläubiger dem Plan zu, so können wir die Minderheit der Gläubiger vom Gericht überstimmen lassen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Kann keine Einigung erzielt werden, so stellen wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
- Einsetzung des Verwalters
- Gläubiger melden Forderungen an
- Prüfung Vermögen
Über 3 Jahre (nach neuem Recht) muss der Schuldner von seinem Einkommen den pfändbaren Betrag abgeben.
Restschuldbefreiung
Sind 3 Jahre vorbei und hat der Schuldner stets Auskünfte zu Einkommen, Unterhaltspflichten, Erbschaften, etc. gegeben, so erlässt das Gericht die Restschulden.
Anwaltskanzlei Rottmann & Coll.
Kontakt: Tel.: 07151 / 60 61 02
Termine in Stuttgart, Karlsruhe und Waiblingen
*Der Anwalt kann bei Bewilligung von Beratungshilfe außergerichtlich kostenbefreit für Sie tätig werden und rechnet seine Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse ab. Dem Rechtsanwalt steht es zu, einen Selbstbehalt in Höhe von € 15,- vom Mandanten zu verlangen. Die gesetztlichen Gebühren im gerichtlichen Verfahren richten sich nach Insolvenzmasse und Schuldenhöhe gemäß RVG.
Für die anfallenden Gerichtskosten kann die Verfahrenskostenstundung beantragt werden. Dies hat noch einmal zu einem erheblichen Anstieg der Verfahren geführt.
Beratungshilfe erhalten bedürftige Personen. Die Bedürftigkeit ist gegenüber dem Amtsgericht durch Belege glaubhaft zu machen.